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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen KnödelConnection
GmbH Stand 01.02.2012
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der
Firma KnödelConnection
GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Lieferungs- und Zahlungs-bedingungen. Diese gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegen-
nahme der Ware bzw. der Leistung gelten diese Allgemeinen
Lieferungs- und Zahlungs-bedingungen als angenommen. Soweit
der Käufer eigene Allgemeine Geschäftsbe-
dingungen verwendet, die diesen Bedingungen widersprechen,
verzichtet er im Vertrags-verhältnis mit der Firma
KnödelConnection GmbH auf deren Geltung.
2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
sind nur wirksam, wenn die Firma KnödelConnection GmbH
sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote der Firma KnödelConnection GmbH sind freibleibend
und unverbindlich.
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen
und Nebenabreden.
2. Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Preise
1. Soweit nichts anderes angegeben, sind für Angebote
der Firma KnödelConnection
GmbH die Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen
Umsatzsteuer maßgebend. Mit
Inkrafttreten neuer Preise der Vorlieferanten werden alle
vorangegangenen Preise
ungültig. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart,
frei Haus einschließlich
normaler Verpackung. Bei Lieferungen im Netto-Warenwert
unter € 50,00 wird eine
Kostenbeteiligung von € 5,00 zuzügl. Umsatzsteuer
erhoben.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Die von der Firma KnödelConnection GmbH genannten
Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma KnödelConnection
GmbH die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören
auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel,
Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnungen
usw., auch
wenn sie bei Lieferanten der Firma KnödelConnection
GmbH oder deren Unter-
lieferanten eintreten – hat die Firma KnödelConnection
GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma KnödelConnection
GmbH, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben
oder wegen
des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
3. Die Firma KnödelConnection GmbH ist zu Teillieferungen
und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Gewährleistung
1. Frischware – zum baldigen Verbrauch – ist
entsprechend den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen einzulagern.
Dauerwaren und Konserven sind kühl zu lagern und vor
Nässe zu schützen. Die Haltbarkeitsdauer wird
durch die Deckelstanze oder durch Etikettenaufdruck ausgewiesen.
Dasselbe gilt für Ware in Dosen und Eimern, die nicht
zum Zwecke der Prüfung gemäß Absatz 3 geöffnet
wurden.
3. Der Käufer muß der Firma KnödelConnection
GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
3 Tage nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.
Mängel, die
auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden können, sind
der Firma KnödelConnection GmbH nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen.
Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in
dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden,
zur Besichtigung durch die Firma KnödelConnection
GmbH bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden
Pflichten schließt jedwede Gewährleistungsansprüche
gegenüber der Firma KnödelConnection GmbH aus.
4. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma KnödelConnection
GmbH stehen nur
dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Firma
KnödelConnection GmbH.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht
in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Kosten und Schäden trägt
der Käufer.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers –
insbesondere Zahlungsverzug - ist
die Firma KnödelConnection GmbH berechtigt, die Ware
auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf.
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers
gegen
Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der
Pfändung der Ware durch die Firma KnödelConnection
GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung
findet – kein Rücktritt vom Vertrage.
§ 7 Zahlung
1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen
der Firma KnödelConnection
GmbH sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Firma KnödelConnection
GmbH ist berechtigt, auch trotz anderslautender Bestimmungen
des Käufers Zahlungen zunächst
auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden,
so ist die Firma KnödelConnection GmbH berechtigt,
Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma
KnödelConnection GmbH über
den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt
die Zahlung erst als erfolgt, wenn
der Scheck eingelöst wird.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Firma
KnödelConnection GmbH berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des
von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite,
mindestens jedoch in Höhe
von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank, zu berechnen.
4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt oder seine
Zahlungen einstellt, oder wenn der Firma KnödelConnection
GmbH andere Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers
in Frage stellten, so ist die Firma KnödelConnection
GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen,
auch
wenn sie bereits Schecks angenommen hat. Die Firma KnödelConnection
GmbH ist
in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen
und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung
oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich
schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind.
6. Der Käufer erklärt sich mit der Verrechnung
seiner Forderungen und Verbindlich-
keiten gegenüber der Firma KnödelConnection GmbH
einverstanden.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche wegen Schlechterfüllung
aus Unmöglichkeit der Leistung,
aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl
gegen die Firma KnödelConnection GmbH als auch
gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 9 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Soweit gesetzlich zulässig, ist Regensburg ausschließlicher
Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen und Verein-
barungen nicht berührt.
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